AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen GlasScout 2 (2014-08)

1. Vertragspartner / Geltung der Nutzungsbedingungen

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner sind die Flachglas Markenkreis GmbH (Markenkreis), Ludwig-Erhard-Straße 16, 45891 Gelsenkirchen und der Kunde (Nutzer).

Der Nutzer im Sinne dieser Bedingungen ist Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB oder Unternehmen, also die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesell­schaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb­ständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.2 Nutzungsbedingungen des Berechnungstools GlasScout 2

Für die Nutzung des im Folgenden beschriebenen Tools sowie den Leistungsumfang und die Bedingungen der Nutzung gelten ausschließlich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für GlasScout 2. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flachglas Markenkreis GmbH, sofern und soweit diese nicht von den Nutzungsbedingungen abweichen

2. Leistungen/Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist ausschließlich das Berechnungstool GlasScout 2 von Markenkreis. Es handelt sich bei GlasScout 2 um eine Dienstleistung in Form der Unterstützung zur Berechnung des Sommerlichen Wärmeschutzes von Markenkreis ggü. dem jeweiligen Nutzer. Es wird von Markenkreis daher keine Gewähr für den Eintritt eines Erfolges oder Nichteintritt eines Ereignisses übernommen, sondern lediglich eine Hilfe zur Berechnung für den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes zur Verfügung gestellt.

2.2 Leistungsumfang

Markenkreis bietet mit GlasScout 2 ein EDV-Tool zur Berechnung und Erstellung eines Nachweises des Sommerlichen Wärmeschutzes von Gebäuden gem. DIN 4108-2, Ausgabe 2013-2 für den Nutzer.

Der Nutzer des Programms hat die Möglichkeit, diesen Nachweis für einzelne Räume – in der Regel für den kritischsten Raum – eines Gebäudes zu berechnen und ggf. ein elektronisches Dokument mit dem Ergebnis der vorgenommenen Berechnung zu erstellen. Dieses elektronische Dokument kann der Nutzer speichern und beliebig nutzen.

Zu diesem Zweck sind durch den Nutzer die nachweisrelevanten bauphysikalischen Daten des Raumes bzw. Gebäudes in das Programm einzugeben. Das Ergebnis der Berechnung und damit der erstellte Nachweis ist in entscheidendem Umfang abhängig von der Richtigkeit der notwendigen Raum- bzw. Gebäudedaten. Das Programm wendet sich aus diesem Grund ausschließlich an Architekten, Fachingenieure und sog. Bauvorlage-Berechtigte, die über die notwendige Fach- und Sachkenntnis zur Berechnung sowie Beurteilung der den Berechnungen zugrundeliegenden Daten verfügen.

Gegenüber der Behörde erbringt der Fachingenieur den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes, wobei er sich dabei als Werkzeug zur Berechnung des GlasScout 2 bedienen kann.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Berechnung des Sommerlichen Wärmeschutzes trägt jedoch weiterhin der Nutzer selbst, der ggf. durch seine Unterschrift als Fachplaner gegenüber der Bauplanungsbehörde testiert, dass das von Ihm geplante Gebäude in Übereinstimmung mit der geltenden EnEV bzw. der DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02 geplant ist.

Dabei ist zwingende Grundlage, dass die notwendigen Eingaben in das Programm zur Beschreibung des betrachteten Raumes auch mit den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Die Richtigkeit dieser Angaben ist wesentliche Grundlage für die Richtigkeit der Berechnungs-Ergebnisse.

Alle technischen Angaben und Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung und Einsatzmöglichkeiten der Produkte von Flachglas MarkenKreis. Diese sind eingetragene Qualitätsmarken und werden ausschließlich von den lizenzierten Flachglas Markenkreis-Mitgliedern des hergestellt.

2.3 Funktionsweise

Mit der richtigen Verglasung kann in vielen Fällen der sommerliche Wärmeschutz gewährleistet werden, ohne die Transparenz einzuschränken. GlasScout 2 unterstützt Gebäudeplaner, die Alternativen einer Beschattung durch Nutzung des Berechnungstools technisch zu bewerten und anschließend bei Bedarf den notwendigen rechnerischen Nachweis zu erstellen.

Während der Entwurfsphase können Planer sämtliche Parameter – zum Beispiel Fenstergrößen, Glasarten, Lüftung oder Dämmwerte der Wände – eingeben, verändern und immer wieder neu berechnen lassen. Die Änderungen und Bedingungen können so lange aufeinander abgestimmt werden, bis die Parameter perfekt aufeinander abgestimmt und der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02 erfüllt ist.

Die thermische Raumsimulation von GlasScout 2 hilft dem Fachplaner so, schnell und zuverlässig Übertemperaturgradstunden und Verschattungsstunden zu ermitteln.

2.4 Programmzugang / Verfügbarkeit

Der Grundzugang zu GlasScout 2 wird über 12-Monats-Lizenzen ermöglicht.

Für die Nutzung des Programms ist eine Basis–Nutzungsgebühr gemäß Ziff. 6.1 zu entrichten, die bei der erstmaligen Anmeldung des Nutzers zu zahlen ist und diesem Nutzer ab dem Tage der Zahlung ein Zugangsrecht zu GlasScout 2 von einer Dauer von 12 Monaten gewährt.

Der Nutzer muss sich vor der erstmaligen Nutzung von GlasScout 2 mit Angaben zu seiner Person einloggen und freischalten lassen. Bei der Anmeldung stimmt er der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie der Verarbeitung der Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu. Ohne die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ist die Freischaltung nicht möglich. Eine Nutzung von GlasScout 2 kann in diesem Fall nicht freigeschaltet werden.

Der Nutzer erhält sodann nach Anmeldung und Zahlung der Vergütung für den Grundzugang einen Zugangsschlüssel, der ihm das Recht gewährt, nach seinem Bedarf für die nächsten 12 Monate jederzeit das Berechnungstool GlasScout 2 zu nutzen und beliebig viele Berechnungen durchzuführen.

Die Weitergabe des Zugriffsschlüssels oder von Teilen des Programms, des Programms oder seiner Inhalte im Ganzen oder Lizenzen an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Nutzer erhält ausschließlich eine persönliche, einfache, nicht übertragbare und widerrufliche Nutzungsberechtigung. Für den Fall der Weitergabe an Dritte behält sich Markenkreis das Recht des sofortigen Widerrufs der Zugangsberechtigung, der Sperrung des Nutzers für künftige Nutzungen sowie die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Nach Erhalt des Zugangsschlüssels kann sich der Nutzer einfach einloggen und nach Eingabe einiger bauphysikalischer Daten nach seinem Bedarf ermitteln, ob der von Ihm zu erstellende oder zu prüfende Entwurf den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Markenkreis wird sich bemühen, GlasScout 2 täglich 24 Stunden verfügbar zu halten. Ein Anspruch des Nutzers hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere dringende Wartungsarbeiten oder Störungen aufgrund technischer Schwierigkeiten können in Ausnahmefällen zu temporärer Nichterreichung von GlasScout 2 führen. Sofern es sich um vorhersehbare Ausfallzeiten handelt, werden diese nach Möglichkeit rechtzeitig durch Markenkreis den Nutzern mitgeteilt.

2.5 Erstellung des Nachweises

Nach Durchführung der Berechnung und beliebig oft vornehmbarer Anpassung der Parameter kann der Nutzer optional das Ergebnis der Berechnung in ein elektronisches Dokument (PDF-Datei) überführen, welches als Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutzes von Gebäuden gem. DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02 dient.  Die PDF-Datei kann der Nutzer innerhalb GlasScout 2 speichern und/oder herunterladen.

Die Erstellung dieses Dokumentes ist in der Basis-Nutzungsgebühr nicht enthalten.

Hierfür stellt Markenkreis je Dokument – und somit nach Menge und Bedarf des Nutzers – eine gesonderte Vergütung gemäß Ziff. 6.1 in Rechnung.

Der Ausdruck des elektronischen Dokumentes ermöglicht dem Nutzer dessen Vorlage bei der Bauplanungsbehörde zur Erbringung des Nachweises des sommerlichen Wärmeschutzes.

2.6 Leistungs-/Programmänderungen

Markenkreis ist jederzeit berechtigt, GlasScout 2 teilweise oder insgesamt zu ändern oder zu ergänzen sowie den Zugriff auf das Programm zu beenden oder das Angebot von GlasScout 2 teilweise oder insgesamt einzustellen.

3. Rechte des Nutzers

Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, persönliche nicht übertragbare, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten von GlasScout 2 via Internet zuzugreifen.

Er ist somit berechtigt, von jedem beliebigen Arbeitsplatz zu beliebiger Zeit durch die Eingabe seiner persönlichen Nutzerdaten auf GlasScout 2 zuzugreifen und Berechnungen in beliebiger Anzahl durchzuführen.

4. Pflichten des Nutzers

Die alleinige Verantwortung für den Inhalt der vom Nutzer eingegebenen, zugrunde gelegten und verwendeten sowie gesendeten Daten liegt beim Nutzer selbst.

Berechnung und Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist im Wesentlichen von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde gelegten Daten des fachkundigen Nutzers abhängig. Der Nutzer verpflichtet sich, GlasScout 2 ausschließlich unter Zugrundelegung richtiger Daten zu verwenden, insbesondere einen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ausschließlich unter Verwendung korrekter Grunddaten Dritten, insbesondere Auftraggebern oder Baugenehmigungsbehörden vorzulegen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Verkauf, die Untervermietung oder die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der erworbenen Nutzungsberechtigung. 

5. Gewährleistung/Haftung

5.1 Richtigkeit der Berechnungen

Markenkreis hat GlasScout 2 mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und anhand der „DIN EN ISO 13792, Ausgabe 2012-08“ sowie „Maas et al.:Sommerlicher Wärmeschutz – Neufassung der DIN 4108-2. Bauphysik 35 (2013) H. 3, S. 155-161“ validiert. Dennoch können Fehler im Programmcode nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Bei Räumen, deren Geometrien, Baustoffe und Bauteile sowie Klima- und Nutzungsrandbedingungen von den Grundsätzen, Anforderungen und Berechnungsrandbedingungen von DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02 abweichen, stellen die GlasScout 2-Ergebnisse lediglich eine Näherung dar. Daher ist zwingende Voraussetzung für die  Richtigkeit der Berechnungen stets, dass die notwendigen Eingaben in das Programm zur Beschreibung des betrachteten Raumes auch mit den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen.

Für die Anwendung von GlasScout 2 sowie für die Weiterverwendung der mit GlasScout 2 ermittelten Ergebnisse haftet Markenkreis daher nicht und übernimmt keine Gewähr für die planerische oder rechnerische Richtigkeit.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der eingegebenen Daten, deren Vollständigkeit sowie der Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes trägt auch bei der Verwendung von GlasScout 2 weiterhin der Nutzer, der ggf. durch seine Unterschrift als Fachplaner gegenüber der Bauplanungsbehörde persönlich testiert, dass das von Ihm geplante Gebäude in Übereinstimmung mit der geltenden EnEV bzw. DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02 geplant ist.

5.2 Systemfehler

Die Vertragsparteien stimmen darüber ein, dass nach dem Stand der Technik temporäre oder dauerhafte Fehler eines Programms einschließlich der Programmumgebung niemals vollständig ausgeschlossen werden können.

Markenkreis übernimmt daher insbesondere keine Gewähr für

–       die jederzeitige Verfügbarkeit von GlasScout 2

–       die Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten und/oder durch den Nutzer übermittelten Daten

–       Funktionalität und Kompatibilität der vom Nutzer verwendeten Hardware, Betriebssystem, Systemumgebung, Browser oder sonstigen technischen Gegebenheiten bei der Nutzung von GlasScout 2

–       für Vorgänge, die dem Serverbetreiber oder mit der Informationsübermittlung beauftragten Dienstleistern, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, zuzurechnen sind

–       Vorgängen und Schäden, die aufgrund von Angriffen auf die technische Infrastruktur entstehen, z. B. durch einen Hackerangriff. Fernerhin gilt dies auch für eventuelle Schäden aus dem Eindringen sog. Malware (Viren, Trojaner, etc.) bei der Benutzung von GlasScout 2

Dies umfasst jeweils insbesondere, jedoch nicht ausschließlich,

–       den Verlust oder die unerlaubte Verbreitung von Daten der Systemumgebung des Nutzers

–       den Verlust oder die unerlaubte Verbreitung von Daten, die in GlasScout 2  geladen worden sind

–       den Fall einer Nichterreichbarkeit von GlasScout 2

–       den Abbruch eines laufenden Berechnungs– und/oder Druckvorgangs

Markenkreis übernimmt keine Gewähr oder Haftung für den Fall, dass eine Berechnung nicht zustande kommt, dass eine Berechnung abgebrochen oder unterbrochen wird oder der Browser oder das Betriebssystem des Teilnehmers bei der Benutzung von GlasScout 2 fehlerhaft arbeitet und/oder abstürzt oder GlasScout 2 – gleich aus welchen Gründen – temporär nicht erreichbar ist.

Für den Fall der Einschränkung von Zugriff oder Funktionalität wird der Nutzer gebeten, entsprechende Feststellungen Markenkreis mitzuteilen. Markenkreis wird den Nutzer soweit zumutbar bei der Aufklärung der Ursachen unterstützen, sofern nicht feststeht, welche Gründe Ursache der Störung sind.

Der Nutzer verpflichtet sich, Störungen des Programmablaufs oder Auffälligkeiten unverzüglich i.S.d. § 377 HGB an Markenkreis zu melden.

5.3 Haftung

Markenkreis haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit von Markenkreis bzw. ihrer vertretungsberechtigten Organe sowie im Falle von Personenschäden unbeschränkt.

Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet Markenkreis begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Kardinalspflichten im Sinne dieser Regelung sind die vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des zwischen Markenkreis und dem Nutzer geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber auch in Ansehung der Vereinbarung regelmäßig vertrauen darf. Für diesen Fall haftet Markenkreis jedoch nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und/oder Ansprüche Dritter.

Für alle übrigen Fälle ist die Haftung von Markenkreis ausgeschlossen.

6. Preise/Fälligkeit/Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die für die Nutzung von GlasScout 2 durch den Nutzer an Markenkreis zu zahlende Basisvergütung beträgt für den 12-monatigen Zugang zum Programm z. Zt. € 0,-.

Je erstelltem elektronischen Dokument für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist eine Vergütung in Höhe von € 98,- durch den Nutzer an Markenkreis zu zahlen

Die Preise verstehen sich netto und sind zzgl. der MwSt in Höhe von z.Zt. 19 % zu zahlen

6.2 Fälligkeit

Die Basisgebühr ist unmittelbar mit Anmeldung zur Nutzung von GlasScout 2 fällig und zahlbar.

Die Vergütung für die Erstellung des elektronischen Dokuments ist fällig und zahlbar unmittelbar bei Vornahme der Erstellung.

Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist Markenkreis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von Markenkreis, einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Markenkreis berechtigt, den Zugang des betroffenen Nutzers temporär oder dauerhaft zu sperren.

Der Nutzer kann gegenüber Markenkreis nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Ansprüche stützen, die ihm gegenüber Markenkreis aus dem jeweiligen Vertrag zustehen.

7. Urheberrecht

Programmcode und Design der Bedienoberfläche von GlasScout 2 sind geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe des GlasScout 2 Zugriffsschlüssels oder von GlasScout 2-Lizenzen an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des Programms, der zugrundeliegenden Codes und/oder Ergebnisse des Programms außerhalb der Nutzungsberechtigung in der Person des Nutzers ganz oder in Teilen zu gewähren.

Für den Fall des Verstoßes behält sich Markenkreis sämtliche Rechte, insbesondere die Beendigung der Nutzungsberechtigung, die Sperrung des betroffenen Nutzers für die Zukunft sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- – und/oder Schadensersatzansprüchen vor. 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von GlasScout 2 ist Gelsenkirchen, sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt.  Markenkreis kann aber nach Wahl den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

8.2 Geltung deutschen Rechts

Das Vertragsverhältnis unterliegt allein deutschem Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG)

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Ersetzend gelten die Regelungen des Gesetzes.

Datenschutzerklärung:

Mit der Anmeldung zum GlasScout 2 erklärt sich der Nutzer mit der digitalen automatischen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der abgefragten Daten im System GlasScout 2 einverstanden.

Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden zur Identifizierung des Nutzers erhoben und genutzt. Sie dienen der Prüfung der Zugangsberechtigung, werden von Markenkreis zusätzlich für eigene Marktforschungszwecke genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit Informationen über Stand und Inhalt der von ihm mitgeteilten und gespeicherten Daten von Markenkreis zu erhalten. Auf Verlangen des Nutzers wird Markenkreis die erhobenen und gespeicherten Daten löschen. Die weitere Nutzung von GlasScout 2 ist für diesen Fall für die Zeit nach Löschung der Zugangsdaten ausgeschlossen.